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   VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752   

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https://dejure.org/2020,45031
VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752 (https://dejure.org/2020,45031)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752 (https://dejure.org/2020,45031)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. November 2020 - AN 2 E 20.01752 (https://dejure.org/2020,45031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ÄVO-ÄApprO §§ 1, 5
    Keine vorläufige Anerkennung des 2. Abschnitts de ärztlichen Prüfung wegen Prüfungsabsage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Karlsruhe, 06.10.2020 - 11 K 3679/20

    Anerkennung einer Durchschnittsverlaufsnote aus dem klinischen Studienabschnitt

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752
    Denn auch hier wäre in zeitlicher Hinsicht jedenfalls ungewiss, ob dieses bis zum Beginn der M2-Prüfung (rechtskräftig) abgeschlossen wäre (a.A. zum Anordnungsanspruch VG Karlsruhe, B.v. 6.10.2020 - 11 K 3679/20 - BeckRS 2020, 28549 Rn. 20).

    Denn selbst im Fall der Rechtswidrigkeit könnte der daraus resultierende Mangel des Prüfungsverfahrens nicht durch die begehrte (vorläufige) Anerkennung der M2-Prüfung mit der Bewertung entsprechend einer Studienverlaufsnote kompensiert werden (so auch VG Karlsruhe, B.v. 6.10.2020 - 11 K 3679/20 - BeckRS 2020, 28549 Rn. 24).

    Diese Frage ist vielmehr zur Überzeugung der Kammer derzeit offen (auf nicht ausreichende Geltendmachung von Nachteilen abstellend, die den begehrten Ausgleich erfordern würden VG Karlsruhe, B.v. 6.10.2020 - 11 K 3679/20 - BeckRS 2020, 28549 Rn. 23).

  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 58.80

    Unmöglichkeit des Ausgleichs eines bei der Leistungserhebung unterlaufenen

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752
    Entsprechend muss der Prüfling die Prüfung in aller Regel wiederholen, auch wenn dies für ihn einen Nachteil darstellt, dessen Ursache im Verantwortungsbereich der Prüfungsbehörde liegt (vgl. so insgesamt BVerwG, B.v. 16.41980 - Az. B 58/80 - NJW 1980, 2208, 2208).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752
    Allgemein werden unter dem prüfungsrechtlichen Nachteilsausgleich geeignete Ausgleichsmaßnahmen verstanden, mit denen den Schwierigkeiten des Prüflings Rechnung getragen wird, seine vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Geltung der einheitlichen Bedingungen darzustellen (so Jeremias, Dauerleiden und Nachteilsausgleich im Prüfungsrecht, NVwZ 2019, 839, 840 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35/14 - NVwZ 2016, 541).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2020 - AN 2 E 20.01752
    Hinzu kommt, dass vorliegend mit Blick auf den beantragten Nachteilsausgleich der Sache nach eine Vorwegnahme der Hauptsache in Frage steht, mögen etwaige Ansprüche auf Nachteilsausgleich auch regelmäßig im einstweiligen Rechtsschutz durchgesetzt werden Insoweit ist aber anerkannt, dass es zum Obsiegen im einstweiligen Rechtsschutz einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf, dass der verfolgte Anordnungsanspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.04.2013 - 10 C 9.12 - BeckRS 2013, 49802 Rn. 22 m.w.N.).
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